Elektroprüfung

Die Elektroprüfung umfaßt die Prüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel vor Ort und die anschließende Erstellung der Prüfprotokolle. Das Ziel der Elektroprüfung ist die Erhöhung der Elektrosicherheit. Die Elektrosicherheit dient sowohl dem Brandschutz als auch dem Personenschutz. Die Elektroprüfung ist fester Bestandteil der Bereiche Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz. Die Prüfung der elektrischen Anlagen wird von den Berufsgenossenschaften (Betriebssicherheitsverordnung und BGV-A3) sowie von der Feuerversicherung (Klausel 3602 und AFB 87 - Allgemeine Feuerversicherungsbedingungen) gefordert. Die Pflicht zur Elektroprüfung ergibt sich darüberhinaus auch aus den einschlägigen VDE-Bestimmungen, wie z.B. DIN VDE 0100, DIN VDE 0105, DIN VDE 0701 und DIN VDE 0702.
 
Fehlerhafte elektrische Anlagen können zu Bränden führen. Elektrizität zählt mit zu den häufigsten Brandursachen bei Schadenfeuern. Deswegen stellen regelmäßige Prüfungen der elektrischen Anlagen einen wichtigen Beitrag zum Brandschutz dar. Vorbeugender Brandschutz ist die Grundforderung der Feuerversicherer.
Die im Befundschein aufgeführten Mängel sind innerhalb der gegebenen Frist zu beseitigen.

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